Konditionen 

Dauer der Sitzungen und Häufigkeit der Termine stimmen wir gemeinsam Ihren Themen und Wünschen entsprechend ab. Um sich gegenseitig kennenzulernen, biete ich Ihnen gerne bis zu drei kostenpflichtige Probesitzungen an, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden. 

Kosten für Einzeltherapie
50 Minuten 65.- Euro
60 Minuten 75.- Euro
75 Minuten 90.- Euro 
90 Minuten 100.- Euro

Heilkundliche Handlungen sind gemäß §4, Nr.14 USTG umsatzsteuerbefreit. Schüler, Studenten, Arbeitslose und Geringverdiener zahlen nach Absprache ca. 2% ihres Nettoeinkommens, aber mindestens 50% der Sätze.

Kostenerstattung durch private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder Beihilfe

Falls Sie privat versichert sind, eine Zusatzversicherung oder Anspruch auf Beihilfe haben, klären Sie bitte vor Beginn Ihrer Therapie, ob Ihre Krankenkasse Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie übernimmt. Mit Ihrem Einverständnis kann ich auch Telefonate mit Ihrer Krankenkasse führen und die Formalitäten klären. Einige private Krankenkassen wünschen einen schriftlichen Antrag und stellen entsprechende Formulare zur Verfügung. Diesen Antrag stelle ich gerne für Sie. Andere private Krankenkassen erstatten eine bestimmte Anzahl von Terminen bei Vorlage einer Rechnung mit Gebührenziffern und Diagnose. Ob Ihrem Antrag letztlich stattgegeben wird und Rechnungen erstattet werden, entscheiden die Krankenkassen fallweise.

Alle Rechnungen weisen die jeweilige Leistungsziffer aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker aus. Falls Ihre Krankenkasse die Leistungen nicht in vollem Umfang erstattet, verpflichten Sie sich, den Fehlbetrag aus eigener Tasche zu zahlen.

Wenn Sie als Selbstzahler Termine mit mir vereinbaren, können Sie meist kurzfristig mit Ihrer Therapie beginnen. Die Therapie wird in diesem Fall bei den Kassen nicht aktenkundig und kann somit beispielsweise einer späteren Verbeamtung oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entgegenstehen.

Kosten für Paartherapie und Paarberatung
90 Minuten 150.- Euro
Studenten, Arbeitslose und Geringverdiener zahlen nach Absprache ca. 3% ihres Nettoeinkommens, aber mindestens 50% der Sätze.
Die Kosten werden nicht von Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um „krankheitswertige“ Probleme handelt.

Coaching und Supervision für Einzelklientinnen und Einzelklienten

In unseren Erstgesprächen klären wir den Schwerpunkt Ihres Anliegens und die dafür (vorläufig) benötigte Anzahl Sitzungen und einen Kostenrahmen. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, stimmen wir den Kontrakt gemeinsam ab. Kommt eine Zusammenarbeit nicht zustande, berechne ich Ihnen für unsere Sondierungsgespräche eine Aufwandsentschädigung von Euro 60.- zuzüglich USt. pro Zeitstunde.

Absageregelung

Terminabsagen für Sitzungen in meinen Räumen müssen mindestens mit einem Vorlauf von 24 Stunden per Anruf oder E-Mail erfolgen. Terminabsagen bei Ihnen vor Ort bitte ich, mir 3 Werktage vor dem Termin mitzuteilen. Wird diese Regelung nicht eingehalten, muss ich Ihnen den ausgefallenen Termin leider in Rechnung stellen.  Ausnahmen sind höhere Gewalt (z.B. Streik oder nachweislicher Verkehrsunfall). Wenn ich selbst einen Termin absagen muss, biete ich Ihnen in Absprache einen zeitnahen Ersatztermin zu den gleichen Konditionen an.