Kosten und Konditionen
Dauer der
Sitzungen, Honorar und Häufigkeit der Termine stimmen wir, Ihren Themen und Ihren
Wünschen entsprechend ab. Um sich gegenseitig kennenzulernen, biete ich Ihnen
gerne bis zu drei Probesitzungen an.
Therapie
Einzeltherapie
50 Minuten 65.- Euro
60 Minuten 75.- Euro
75 Minuten 90.- Euro
90 Minuten 100.- Euro
Heilkundliche Handlungen sind gemäß §4, Nr.14 USTG umsatzsteuerbefreit.
Schüler, Studenten, Arbeitslose und Geringverdiener zahlen 50% der Sätze.
Paarberatung oder Paartherapie
90 Minuten 150.- Euro
Studenten, Arbeitslose und Geringverdiener zahlen 50% der Sätze
Coaching und Supervision
Das Honorar für Coaching und
Supervision, Team- oder Fallsupervision wird individuell vereinbart
Gerne komme ich für Team- oder Fallsupervision in Ihre Einrichtung.
Die Ausgaben für Coaching oder Supervision werden als „Außergewöhnliche
Belastungen“ bei Ihrer Steuererklärung anerkannt. Fragen Sie hierzu Ihren
Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Absageregelung
Terminabsagen für therapeutische Sitzungen müssen mindestens mit einem
Vorlauf von 24 Stunden per Anruf oder E-Mail erfolgen.
Terminabsagen für Supervision oder Coaching müssen mit mindestens zwei
Werktagen Vorlauf per Anruf oder E-Mail erfolgen. Wird diese Regelung
nicht eingehalten, muss ich Ihnen den ausgefallenen Termin leider in Rechnung
stellen.
Kostenerstattung durch private Krankenkassen und
Zusatzversicherungen
Falls Sie privatversichert sind oder eine Zusatzversicherung haben,
klären Sie bitte vor Behandlungsbeginn, ob Ihre Krankenkasse Kosten für
Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt. Falls Ihre Krankenkasse einen
schriftlichen Antrag fordert, kann ich diesen gerne erstellen und führe mit
Ihrem Einverständnis, zur Abklärung der Formalitäten, Telefonate mit Ihrer
Krankenkasse. Ob Ihrem Antrag letztlich stattgegeben wird, entscheiden die
Krankenkassen fallweise.
Auf Ihrer Rechnung weise ich die jeweilige Leistungsziffer aus der
Gebührenordnung für Heilpraktiker aus. Falls Ihre Krankenkasse meine Leistungen
nicht in vollem Umfang erstattet verpflichten Sie sich, den Fehlbetrag aus
eigener Tasche zu zahlen.
Wenn Sie privat zahlen, sind keine Anträge oder Ähnliches für eine Krankenkasse
notwendig und Sie können meist kurzfristig mit der Therapie beginnen. Sie
können das Therapieverfahren und den Therapeuten frei wählen. Die Therapie wird
bei den Kassen nicht aktenkundig und kann somit beispielsweise einer späteren
Verbeamtung oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entgegenstehen.